KHZG-Frist 31.12.2025 — was Klinik-CMIOs jetzt tun müssen
Der KHZG-Förderzeitraum endet am 31.12.2025. Welche IT-Maßnahmen noch eingereicht werden können, wo RAG hilft und welche § 14a SGB V-Pflichten bis 2026 greifen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat seit 2020 rund 4,3 Mrd. € für Klinik-IT bereitgestellt — drei Milliarden vom Bund, 1,3 Mrd. von den Ländern. Die letzte reguläre Förderperiode endet am 31. Dezember 2025. Ab 2026 fließt Geld nur noch über § 14a SGB V plus die Reife-Prüfung des DigitalRadar.
Das heißt für CMIOs und Klinik-Geschäftsführungen: Was bis Jahresende nicht vergeben oder klar projektiert ist, fällt aus der Förderung — oder muss anders finanziert werden. Drei Punkte sind dabei häufig unterschätzt.
Welche Fördertatbestände sind RAG-relevant?
Nicht jedes IT-Vorhaben passt in einen KHZG-Tatbestand. Für RAG-basierte Anwendungen sind drei Tatbestände relevant — und alle drei werden vom BAS regelmäßig zurückgewiesen, wenn die Bedarfsanmeldung schwammig ist.
Tatbestand 5 — Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Ärztliches Diktat plus AWMF-Leitlinien-Kontext: Anirag mappt das Diktat live auf Leitlinien-Module und liefert einen strukturierten Doku-Vorschlag mit Quellenangabe. Wichtig für die Antrags-Begründung: 30 % Zeitersparnis je Aufnahme ist real, aber nur dokumentationsfähig, wenn das System Source-Citations + Audit-Log liefert. Ohne diese Bausteine wird der Antrag formal als "nicht beihilferechtlich abgrenzbar" zurückgewiesen.
Tatbestand 6 — Digitale Behandlungsprozesse
Klinische Entscheidungs-Unterstützung mit Patientenakte als Wissensbasis. Der häufigste BAS-Streitpunkt: ist das ein "Beratungssystem" (förderfähig) oder ein "Diagnose-System" (nicht förderfähig nach KHZG, fällt unter MDR-Klasse-IIb). Die Trennlinie liegt darin, ob das System eine Empfehlung mit klar gekennzeichneten Quellen liefert (Anirag-Default) oder eigenständig diagnostische Aussagen trifft.
Tatbestand 9 — KI-Anwendungen
Tatbestand 9 ist der einzige, der RAG explizit nennt. Bedingung: AI-Act-Bereitschaft muss dokumentiert sein. Konkret: Risiko-Bewertung nach Anhang III, Logging auf Verarbeitungsebene, Human-Oversight beschrieben. Anirag liefert das Mapping als Anlage zum Antrag.
Was ab 2026 in § 14a SGB V verbindlich ist
Nach KHZG kommt § 14a SGB V — die Reife-Prüfung über den DigitalRadar. Krankenhäuser müssen seit 2024 jährlich einen Reife-Index melden, ab 2026 sind Reifegrade förderbindend. Wer unter Stufe 3 von 7 liegt, verliert Zuschüsse aus § 14a.
Die zwei Reife-Bausteine, die in fast allen Audits aufschlagen:
- →Audit-Log auf Verarbeitungsebene — Wer hat was gefragt, welche Datenquelle wurde geliefert, mit welchem Modell. Anirag schreibt das pro Anfrage in ein Hash-Chained-Log mit 365 Tagen Retention im Klinik-Plan.
- →AVV-Standardvertrag — Klinik = Verantwortlicher, Anbieter = Auftragsverarbeiter. Ab Anirag Business ist die AVV im Standard inklusive, mit Sub-Processor-Map und Audit-Klauseln.
Beide Bausteine sind in der DigitalRadar-Domäne "Datenintegration und Datenmanagement" direkt punktbringend.
Was bis 31.12.2025 stehen muss
Wer in den letzten Wochen noch einen Antrag stellt, sollte folgenden Mindest-Reifegrad nachweisen können:
textStand 01.05.2026 — Pflichtbausteine BAS-Antrag
─────────────────────────────────────────────
[ ] DSGVO Art. 32 TOMs dokumentiert
[ ] AVV mit Sub-Processor-Map
[ ] Audit-Log min. 90 Tage Retention
[ ] AI-Act Anhang-III-Mapping pro Use-Case
[ ] Source-Citation pro KI-Antwort
[ ] DPIA für personenbezogene VerarbeitungDie häufigste Ablehnung erfolgt bei Punkt 4 — fehlendes Anhang-III-Mapping. Anirag legt das druckfertig als PDF bei, mit Hochrisiko-Bewertung pro Use-Case und Anwender-Pflichten gegen Anbieter-Lieferungen.
Was passiert nach KHZG?
Drei Förder-Schienen ersetzen ab 2026 das KHZG-Volumen:
- 01§ 14a SGB V — direkte Reife-Prämien an Krankenhäuser, geknüpft an DigitalRadar-Stufen.
- 02EU-Health-Data-Space (EHDS) — ab 2027/28 Pflicht zur primären und sekundären Datennutzung. RAG mit Permissions-Mirroring + Pseudonymisierung wird hier zur Kerninfrastruktur.
- 03DRG-Aufschläge für digital-reife Häuser — politisch in Diskussion, technisch über DigitalRadar-Stufen 5-7 verknüpfbar.
Wer die KHZG-Bausteine sauber projektiert hat, fällt nicht in das Vakuum 2026 — die Reife trägt direkt in § 14a-Prämien hinein.
Drei häufige Stolpersteine im Antrag
"Wir wollen ein Klinik-ChatGPT" — diese Formulierung führt zu automatischer Ablehnung. Das BAS prüft Use-Case + Datenfluss, nicht Trend-Buzzwords.
- →Use-Case zu generisch. „Wissens-Suche" reicht nicht. Konkret: „Diktat → AWMF-Leitlinien-Mapping → Doku-Vorschlag" mit Zeitmessung pro Aufnahme.
- →Datenflüsse unklar. Wo liegen Daten, wer verarbeitet, welche Sub-Processoren, wo werden Modelle aufgerufen. Anirag-Sub-Processor-Map liefert das in 1-zu-1-Mapping zur AVV.
- →Kein Eskalations-Pfad. AI-Act fordert "Human-Oversight". Konkret: Wer prüft, wer korrigiert, wer haftet bei Fehl-Antwort. Klinik-Workflow muss mitprojektiert werden.
Empfehlung
Wenn der Antrag noch nicht abgegeben ist, gibt es zwei realistische Pfade:
- →Pfad A — Tatbestand 5 oder 9 für ein konkret abgegrenztes Pilot-Department (z. B. Notaufnahme oder Onkologie). Volumen 80-200 k €, Genehmigungs-Wahrscheinlichkeit hoch, weil eng gefasst.
- →Pfad B — Verschiebung auf § 14a SGB V wenn der Antrag formal nicht mehr trägt. Reife-Bausteine (Audit-Log, AVV, DPIA) jetzt aufbauen, ab 2026 monetarisieren.
Beide Pfade bauen auf denselben Plattform-Bausteinen auf. Wer jetzt die Compliance-Fundamente legt, ist 2026 in der Reife-Liga, in der das Geld fließt.
NÄCHSTER SCHRITT
Klinik-Briefing in 45 Min — vor dem Förderantrag.
Wir gehen Tatbestände 5/6/9, BAS-Anforderungen + DigitalRadar-Reife durch — bevor Sie eine Position auf den Antrag schreiben.
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